Wir versenden nicht mehr außerhalb der BRD!

 

 

Erklärung:

Dieses begründet sich darin, dass wir als Händler nun auch noch dazu verpflichtet werden, uns an der EU-Verpackungsverordnung zu beteiligen. Seit Herbst 2024 fällt Frankreich und Österreich in dieser Verordnungspflicht; ab Ende 2025 sogar alle EU-Mitgliedsstaaten.

 

Nach Auffassung der EU-Abgeordneten müssen alle Händler einen vorher festgelegten Verpackungs-Gewichtswert (Verpackungslizenzierung) für jeden EU-Mitgliedsstaat zahlen. Diese Lizenz muss immer noch im alten Jahr erfolgen, ohne zu wissen, wie das Bestellaufkommen im neuen Jahr aussieht. Zusätzlich wird für jeden EU-Mitgliedsstaat ein Bevollmächtigter verlangt. Dieser Bevollmächtigte kostet dem Händler zwischen 100€ und 200€ im Jahr. Was dieser Bevollmächtigte genau macht, bis auf die Daten vom Händler an das jeweilige EU-Land zu übermitteln (was durch die Eintragung bei der Lizenzierung des Händlers schon selbst passiert), ist nicht einmal der Außenhandelskammer in Berlin klar - bei diesem Vorgehen handelt es sich um einen klaren Widerspruch zum freien Handel in der EU.

 

Alle Daten einer Versendung werden digital erfasst und an die Meldestelle des jeweiligen Empfängerlandes übermittelt; was somit zeigt, dass jede Sendung dann auf Lizenzierung überprüft und ggf. gemeldet wird. Welche Verknüpfungen sich dann aus dem Absender / Empfänger zwangsläufig ergeben, sind natürlich nur Verschwörungstheorien.

 

Betrachten wir nur die Kosten für jeden EU-Mitgliedstaats-Bevollmächtigten und multiplizieren diesen mit 27 (derzeitige EU-Mitgliedsstaaten), ergebt sich ein Mittelwert von 4.050€ im Jahre + Verpackungs-Gewichtswert + Kosten für den bürokratischen Aufwand - alle Kosten fallen im Vorfeld an.

 

Somit steht für uns fest, dass wir uns an diesem System, so wie es derzeit gestaltet ist, nicht beteiligen werden!

 

Weshalb ist es dennoch möglich ein EU-Mitgliedsland in der Landesauswahl der Bestellung auszuwählen?

Dieses liegt an der EU-Anti-Geoblocking-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/302) - wir sind also Händler wieder einmal verpflichtet! Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen im Bestellformular auswählbar bleiben, obwohl wir an diese Länder, wie oben ausgeführt, nicht versenden. Diese paradoxe Pflicht nennt sich auch Diskriminierungsverbot.

 

Abschließend:

Dieses betrifft nur den Versand. Sollte eine Lieferadresse in Deutschland möglich sein (Zweitwohnsitz, grenznahe Packstation/Ablagemöglichkeit, usw.), erfolgt der Versand selbstverständlich an diese Adresse. Dann als abweichende Lieferadresse eintragen.